WAS WIRD GEWÄHLT?

Bei den für den 13. September 2020 vorgesehenen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sollen die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie die LandräteOberbürgermeister und Bürgermeister gewählt werden. Damit läuft eine Wahlperiode für die nordrhein-westfälischen Kommunen ab, die ausnahmsweise 77 Monate betragen haben wird. Eventuell nötige Stichwahlen finden am 27. September 2020 statt.

Außerdem soll erstmals das Ruhrparlament, die regionale Vertretung der elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebietes, von den mehr als zwei Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Ruhrmetropole direkt gewählt werden.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen zudem die Integrationsratswahlen statt. Die Integrationsräte sind die Fachgremien zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen. Sie sind die einzig demokratisch legitimierte Vertretung aller Migrantinnen und Migranten Nordrhein-Westfalens. Somit bieten sie für zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund die alleinige Möglichkeit der politischen Mitbestimmung durch Wahlen und die Mitarbeit in einem gewählten Gremium.